Wir planen mit WeitblickSchritt für Schritt zum Ziel

Bevor eine Eisenbahnstrecke wie die Strecke Hagen–Siegen–Hanau ausgebaut und modernisiert werden kann, durchläuft sie ein komplexes Planungsverfahren. Damit stellen wir sicher, dass verkehrliche Ziele erreicht und die Auswirkungen für Mensch und Umwelt in der Region berücksichtigt werden.

Am Anfang steht eine politische Entscheidung. Das Projekt muss in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) aufgenommen werden. Ziel des BVWPs ist es, Prioritäten für Investitionen in die Bundesverkehrswege zu ermitteln. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürger:innen, Wirtschaft und Umwelt im Vordergrund.

Nachdem der Ausbau der Strecke Hagen–Siegen–Hanau im BVWP verankert wurde, erteilte das Bundesverkehrsministerium der DB InfraGO AG den Auftrag, sich um Planung und Umsetzung der Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen zu kümmern. Die Finanzierung des Projektes erfolgt über die sogenannte Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung.

Bei der Planung gehen wir Schritt für Schritt vor, um die beste Lösung zu erarbeiten. Wir setzen während des gesamten Prozesses auf Transparenz und beziehen die Öffentlichkeit mit ein.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums übernehmen wir offiziell den Auftrag für Planung und Ausbau der Strecke.

Wir analysieren die Ist-Situation und erarbeiten die genaue Aufgabenstellung, den Leistungsumfang und die Projektziele.

Wir prüfen, wie die zuvor definierten Ziele am besten erreicht werden können und wägen die in Frage kommenden Varianten sorgsam gegeneinander ab. Am Ende definieren wir für jeden Tunnel eine Variante, die den verkehrlichen Nutzen des Projektes optimiert und notwendige Eingriffe auf ein Minimum reduziert – das sind unsere Vorzugsvarianten. Diese reichen wir bei unserem Auftraggeber, dem Bundestag, ein.

Sobald die am besten geeigneten Varianten identifiziert sind, findet die Parlamentarische Befassung statt. Das Bundesverkehrsministerium informiert den Bundestag über die Vorzugsvarianten und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dafür gehen wir im Vorfeld auf die beteiligten Kommunen zu, die die Möglichkeit haben, Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Danach entscheidet der Bundestag über die Pläne.

Sobald der Bundestag den Vorzugsvarianten zugestimmt hat, steigen wir tiefer in die Planung ein und kalkulieren die Kosten. In der Vorplanung stand das „Was“ im Vordergrund – jetzt geht es um das „Wie“. 

Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren prüft das Eisenbahnbundesamt, ob gesetzliche Vorgaben wie z.B. Lärm- und Umweltschutz eingehalten werden. Es wiegt öffentliche und private Belange gegeneinander ab. Im Anhörungsverfahren können sich Betroffene deshalb zum Vorhaben äußern. Die Planunterlagen liegen in den betroffenen Kommunen aus und Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange können dort Einwendungen einreichen. Diese werden beantwortet und in Erörterungsterminen besprochen. Am Ende erlässt das Eisenbahnbundesamt auf Basis des Anhörungsverfahrens den Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist vergleichbar mit einer Baugenehmigung. 

Wir planen die Bauausführung und starten mit dem Bau der Maßnahmen.

Es ist geschafft: Die Strecke Hagen–Siegen–Hanau ist fertig ausgebaut und kann in Betrieb genommen werden.

Die parlamentarische Befassung

Die parlamentarische Befassung ist ein wichtiger Meilenstein für uns. Sie bildet den Abschluss der Vorplanung und ist in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt, die die Deutsche Bahn mit dem Bund geschlossen hat. Die Abgeordneten des Bundestags diskutieren neben den von uns empfohlenen Vorzugsvarianten auch die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Dafür gehen wir im Vorfeld auf die beteiligten Kommunen zu. Sie können Forderungen formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Letztendlich entscheidet der Bundestag, ob und wie die Vorzugsvarianten umgesetzt und finanziert werden.