Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Projekt
Sie haben noch offene Fragen? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.
Ziele und Nutzen des Projektes
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist eine Art Strategieplan des Bundes für die Entwicklung der Verkehrswege Straße, Schiene und Wasser. Der BVWP beurteilt verschiedene Projekte und setzt Prioritäten für Investitionen. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürger:innen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt im Vordergrund. Da durch den Ausbau der Strecke Hagen-Siegen-Hanau die vielbefahrenen Mittelrheinstrecken entlastet und mehr Güter auf die klimafreundliche Schiene verlagert werden, stuft der BVWP das Bahnprojekt im „vordringlichen Bedarf“ ein – dieser entspricht der höchsten Prioritätsstufe.
Die Rhein-Sieg-Strecke ist nicht nur ein bedeutendes Element der regionalen Verkehrs- und Siedlungsstruktur. Sie ist auch essenziell für den Personenverkehr zwischen der Region Siegen-Wittgenstein, dem Sauerland und den Oberzentren Köln und Aachen. Außerdem dient sie dem Transport von Konsum- und Industriegütern auf der transeuropäischen Anbindung zwischen den Regionen mit den Hochseehäfen Rotterdam und Genua. Da diese Trasse perspektivisch weiter an Bedeutung gewinnen wird, soll die Strecke für den so genannten Kombinierten Verkehr (KV) modernisiert werden. Durch den Ausbau wollen wir die Kapazitäten der Strecke steigern. Denn eine zuverlässigere Schiene verbessert auch die Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit der Region.
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Zwischen Hagen, Siegen und Hanau werden zukünftig mehr Züge verkehren, weshalb wir mit den Ausbaumaßnahmen die Streckenqualität und -kapazität erhöhen. Aber woran orientieren sich unsere Planungen? Das Verkehrsministerium gibt als Basis für Infrastrukturplanungen eine Verkehrsverflechtungsprognose in Auftrag. Diese Prognose beantwortet folgende Fragen: Wie viele Personen wollen von wo nach wo mit welchen Verkehrsmitteln? Welche Güter in welchen Mengen werden von wo nach wo mit welchen Verkehrsmitteln transportiert? Die Berechnungen berücksichtigen dabei auch absehbare demographische und wirtschaftliche sowie verkehrliche Entwicklungen. Auch andere Infrastrukturprojekte werden berücksichtigt. Die geschätzten Verkehrsmengen stellen die Grundlage beim Ermitteln der Zugzahlen dar. Diese Zugzahlen werden dann auf das Netz umgelegt – wobei natürlich die verfügbaren Kapazitäten beachtet werden. So lassen sich Engpässe und Ausbaubedarfe ableiten.
Durch die Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Strecke auf die Anforderungen der Zukunft ausgelegt. Hierzu bringen wir u. a. die Tunnel auf den aktuellen Stand der Technik (Rettungswege, Rettungsplätze, Sicherheitsbeleuchtung usw.) und vergrößern die Tunnelquerschnitte. Außerdem sorgt die Modernisierung dafür, dass die Streckenqualität erhalten bleibt und durch diese wichtige Verkehrsader weiterhin eine gute Mobilität in der Region sichergestellt bleibt.
Von den Möglichkeiten der modernisierten Strecke profitiert die heimische Wirtschaft. Denn die Maßnahmen ermöglichen, dass zukünftig mehr Güter mit den Zügen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der klimafreundlichen Schiene transportiert werden. So sparen wir CO² ein. Stichwort: Verkehrswende.
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Der Ausbau dient dazu, weiterhin eine gute Mobilität in der Region sicherzustellen. Eine stabile Netzinfrastruktur ist die Voraussetzung für einen zuverlässigen und leistungsstarken Nahverkehr:
- Durch die Baumaßnahmen werden Bauwerke wie Tunnel und Brücken modernisiert, die Qualität der Strecke bleibt erhalten.
- Maßnahmen für die Bergüberfahrten und Blockverdichtungen, Puffergleise sowie Überholgleise entlang der Strecke erhöhen die Gesamtkapazität der Strecke.
- Dadurch entstehen auch Verbesserungen für den Nahverkehr gegenüber einer Situation, in der Güterzüge heute teils den Nahverkehr behindern, weil Kapazität (Überholmöglichkeiten) fehlen.
Der Planungsprozess
Die parlamentarische Befassung bildet den Abschluss der Vorplanung und ist in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt. Die Abgeordneten des Bundestags diskutieren neben den empfohlenen Vorzugsvarianten die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Kommunen haben die Möglichkeit, gehört zu werden. Sie können Forderungen formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Dafür sammeln sie auf Basis der Vorplanung Einwendungen von Bürgern:innen und geben diese an uns weiter. Letztendlich entscheidet der Bundestag, ob und wie die Vorzugsvarianten umgesetzt und finanziert werden.
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Bei dem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte. Schienenwege dürfen nur gebaut werden, wenn der bestehende „Plan“ vorher vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgenommen wurde. Nach erfolgreicher Prüfung steht am Ende der Planfeststellungsbeschluss, der einer Baugenehmigung entspricht.
Im Planfeststellungsverfahren prüft das Eisenbahnbundesamt, ob gesetzliche Vorgaben wie Lärm- und Umweltschutz eingehalten werden. Es wiegt öffentliche und private Belange gegeneinander ab. Im Anhörungsverfahren können sich Betroffene zum Vorhaben äußern. Die Planunterlagen liegen in den betroffenen Kommunen aus und Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange können dort Einwendungen einreichen. Diese werden beantwortet und in Erörterungsterminen besprochen.
Das Projekt Hagen-Siegen-Hanau befindet sich derzeit in der Vorplanung. Zu diesem frühen Zeitpunkt im Projekt können noch keine verlässlichen Aussagen zu konkreten Eingriffen getroffen werden.
Im Rahmen des weiteren Projektfortschrittes werden u. a. im Rahmen der parlamentarischen Befassung und eines späteren Planfeststellungsverfahrens mögliche Varianten untersucht und in der Öffentlichkeit diskutiert. Ziel ist es hier, eine Vorzugsvariante zu ermitteln, in der auch die Eingriffe in die Bebauung vor Ort auf ein Minimum reduziert werden.
Schutz für Mensch und Umwelt
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Begriffsbestimmungen sind mindestens folgende Schutzgüter zu betrachten:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Im Rahmen der Planungen der Strecke zwischen Hagen, Siegen und Hanau berücksichtigen wir die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf alle Schutzgüter und reduzieren sie auf ein Minimum.
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Bei der Planung der Ausbaustrecke Hagen–Siegen–Hanau befinden wir uns in einer so frühen Planungsphase, dass wir die möglichen Schallbelastungen im Rahmen unserer Bauarbeiten noch nicht absehen können. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt von Sachverständigen in einem Schallgutachten berechnet. Im Nachgang identifizieren wir potenzielle Schutzmaßnahmen.
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Dialog und Information
Es ist geplant, die breite Öffentlichkeit ab 2024 zu informieren. Über konkrete Zeiträume und Termine werden wir rechtzeitig auf der Website und über die Presse informieren.
Wir stehen steht bereits heute in einem engen Austausch mit den Kommunen entlang der Strecke. Dieser enge Austausch soll auch weiterhin beibehalten werden. Außerdem erfolgt die Einbindung der Region auch im Rahmen der parlamentarischen Befassung und des Planfeststellungsverfahrens.