Fragen und AntwortenWir beantworten Ihre Fragen rund um das Projekt

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Ziele und Nutzen des Projekts

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist eine Art Strategieplan des Bundes für die Entwicklung der Verkehrswege Straße, Schiene und Wasser. Der BVWP beurteilt verschiedene Projekte und setzt Prioritäten für Investitionen. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürger:innen, Wirtschaft und Umwelt im Vordergrund. Da durch den Ausbau für den kombinierten Verkehr mehr Güter zwischen Genua und Rotterdam auf die klimafreundliche Schiene verlagert werden sollen und damit auch die vielbefahrenen Mittelrheinstrecken entlastet werden können, stuft der BVWP das Bahnprojekt im „vordringlichen Bedarf“ ein. Das entspricht der höchsten Prioritätsstufe.

Die Ruhr-Sieg-Strecke ist nicht nur ein bedeutendes Element der regionalen Verkehrs- und Siedlungsstruktur. Sie ist auch essenziell für den Personenverkehr zwischen der Region Siegen-Wittgenstein, dem Sauerland und den Oberzentren Köln und Aachen. Außerdem dient sie dem Transport von Konsum- und Industriegütern auf der transeuropäischen Anbindung zwischen den Regionen mit den Hochseehäfen Rotterdam und Genua. Da diese Trasse perspektivisch weiter an Bedeutung gewinnen wird, soll die Strecke für den so genannten Kombinierten Verkehr (KV) modernisiert werden. Denn die im 19. Jahrhundert errichten Tunnelportale auf der Ruhr-Sieg-Strecke haben einen zu geringen Umfang (man spricht auch von Lichtraumprofil), um die Durchfahrt für moderne Güterzüge zu ermöglichen. Neben den Tunneln werden auch die vor- bzw. nachgelagerten Brücken durch das Bahnprojekt betrachtet und sofern nötig erneuert. Damit zahlen die geplanten Baumaßnahmen insgesamt darauf ein, die Strecke robuster und weniger störanfällig zu machen. Denn eine zuverlässigere Schiene verbessert auch die Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit der Region. 

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Durch die Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Strecke auf die Anforderungen der Zukunft ausgelegt. Hierzu bringen wir u. a. die Tunnel auf den aktuellen Stand der Technik (Rettungswege, Rettungsplätze, Sicherheitsbeleuchtung usw.) und vergrößern die Tunnelquerschnitte. Außerdem sorgt die Modernisierung dafür, dass die Streckenqualität erhalten bleibt. Davon profitieren auch die Fahrgäste, indem die Strecke robuster wird. 

Von den Möglichkeiten der modernisierten Strecke profitiert ferner die heimische Wirtschaft. Denn die Maßnahmen ermöglichen, dass zukünftig mehr Güter mit den Zügen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der klimafreundlichen Schiene transportiert werden können. Das entlastet auch die heimischen Straßen vom wachsenden Schwerlastverkehr. So sparen wir CO² ein: Stichwort „Verkehrswende“. 

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Der Kombinierte Verkehr verbindet die Stärken von Straße und Schiene. Den größten Teil der Strecke legen die Güter in sogenannten Wechselbehältern auf der Schiene zurück. Nur für die erste und letzte Meile kommen LKW zum Einsatz. So sollen zukünftig mehr Güter „intermodal“ auf der Schiene transportiert werden. Dabei bleiben die Güter in derselben Ladeeinheit und werden lediglich zwischen Bahn und LKW umgeschlagen. So können auch Unternehmen ohne eigenen Gleisanschluss und mit kleineren Transportmengen die Bahn nutzen. Der Kombinierte Verkehr leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und Klimaneutralität. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass mehr Gütertransport auf der Schiene auch die Straßen vom Schwerlastverkehr entlastet.

Mit dem Ausbau der Strecke für den Kombinierten Verkehr werden die über 160 Jahre alten Tunnel auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Im Zuge der Baumaßnahme prüft die DB auch Bauwerke wie Brücken in unmittelbarer Nähe der Tunnel. Falls erforderlich, werden auch diese angepasst oder modernisiert. So bleibt die Strecke auch künftig ein zuverlässiger und leistungsfähiger Verkehrsträger für die Region.

Von den Maßnahmen profitiert nicht nur der Kombinierte Verkehr. Auch der Personenverkehr gewinnt, denn der Ausbau macht das Netz insgesamt flexibler und robuster. Zuverlässigere Zugverbindungen verbessern somit auch die Lebensqualität der Menschen in der Region. Außerdem führt die Verlagerung von mehr Gütern auf die Schiene perspektivisch zu einer Entlastung der heimischen Straßen vom wachsenden Schwerlastverkehr.

Ja. Der Ausbau dient dazu, weiterhin eine gute Mobilität in der Region sicherzustellen. Eine stabile Eisenbahninfrastruktur ist die Voraussetzung für einen zuverlässigen und leistungsstarken Nahverkehr. Durch die Baumaßnahmen werden Bauwerke wie Tunnel und Brücken modernisiert und die Qualität der Strecke wird verbessert. Maßnahmen, wie Überholgleise für Züge bis zu einer Länge von 740m (wie z.B. im Märkischen Kreis in Iserlohn-Stenglingsen oder im Bahnhofsbereich der nordhessischen Gemeinde Haiger) und zusätzliche Weichenverbindungen machen den Schienenverkehr auf der Strecke deutlich flexibler. Züge können dadurch bei Bedarf besser auf das Gegengleis ausweichen, warten oder überholen. Im Moment kann  es teilweise zu Verzögerungen kommen, weil Güterzüge mangels Überholmöglichkeiten den Nahverkehr behindern.

Das Verkehrsministerium gibt als Basis für Infrastrukturplanungen eine Verkehrsverflechtungsprognose in Auftrag. Diese Prognose beantwortet folgende Fragen: Wie viele Personen wollen von wo nach wo mit welchen Verkehrsmitteln? Welche Güter in welchen Mengen sollen mit welchen Verkehrsmitteln transportiert werden? Die Berechnungen berücksichtigen dabei auch absehbare demographische und wirtschaftliche sowie verkehrliche Entwicklungen. Auch andere Infrastrukturprojekte werden berücksichtigt. Die geschätzten Verkehrsmengen stellen die Grundlage beim Ermitteln der Zugzahlen dar. Diese Zugzahlen werden dann auf das Netz umgelegt. So lassen sich Engpässe und Ausbaubedarfe ableiten.

Der Ausbau macht die Tunnel fit für die Anforderungen des modernen Güterverkehrs. Damit soll die Ruhr-Sieg-Strecke attraktiver gemacht werden für den Kombinierten Verkehr (KV). Denn die Prognose des Bundesgutachters geht davon aus, dass sich generell die Art der Güterzüge verändern wird: Demnach werden mehr Züge mit Wechselbehältern unterwegs sein. Unterm Strich soll sich somit die Gesamtzahl der Güterzüge zukünftig nicht wesentlich erhöhen.

Unter „kapazitätssteigernden Maßnahmen“ verstehen wir die Erneuerung von Signalen, den Bau von zusätzlichen Überholgleisen oder den Einbau zusätzlicher Weichen. Diese begleitenden Maßnahmen machen die Strecke insgesamt flexibler, robuster und weniger störanfällig. So können beispielsweise langsame Güterzüge künftig besser durch schnellere Nahverkehrszüge überholt werden.

Der Planungsprozess

Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanung, einer frühen Leistungsphase in der Planung. Im Fokus steht die Prüfung verschiedene Varianten für den Ausbau der Tunnel, die gegeneinander abgewogen werden. Relevant sind hierfür Faktoren wie die Wirtschaftlichkeit, der verkehrliche Nutzen sowie das Ausmaß von Eingriffen in Schutzräume von Mensch und Natur.

Erst nach erfolgter Zustimmung durch das Parlament und einer entsprechenden Finanzierungszusage des Bundes kann das Ausbauprojekt in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) starten. Auch hier folgt zum Abschluss mit dem Planfeststellungsverfahren eine Offenlage der Planung.

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Die parlamentarische Befassung bildet den Abschluss der Vorplanung und ist in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt. Die Anrainer-Kommunen können im Rahmen des Verfahrens ihre Perspektive zur Variantenplanung einbringen. Anschließend legt die DB dem Bundesverkehrsministerium seine Variantenplanung sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese werden dann vom Parlament beraten. Der Bundestag entscheidet schließlich im Rahmen der parlamentarischen Befassung, inwiefern welche Ausbauvariante finanziert und umgesetzt wird (voraussichtlich 2027/28). 

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Nach Beendigung der Vorplanung folgt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Den Abschluss dieser Planungsphase bildet das Planfeststellungsverfahren. Dabei handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte. Schienenwege dürfen nur gebaut werden, wenn der bestehende „Plan“ vorher vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgenommen wurde. Nach erfolgreicher Prüfung steht am Ende der Planfeststellungsbeschluss, der einer Baugenehmigung entspricht. 

Im Planfeststellungsverfahren prüft das Eisenbahnbundesamt, ob gesetzliche Vorgaben wie Lärm- und Umweltschutz eingehalten werden. Es wägt öffentliche und private Belange gegeneinander ab. Im Anhörungsverfahren können sich Betroffene zum Vorhaben äußern. Die Planunterlagen liegen in den betroffenen Kommunen aus und Privatpersonen sowie Träger öffentlicher Belange können dort Einwendungen einreichen. Diese werden beantwortet und in Erörterungsterminen besprochen.

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Das Projekt Hagen-Siegen-Hanau befindet sich derzeit in der Vorplanung. Zu diesem frühen Zeitpunkt im Projekt können abschließend noch keine verlässlichen Aussagen zu konkreten Eingriffen getroffen werden. Unsere Expert:innen arbeiten mit viel Know-how und Engagement daran, die Strecke möglichst effektiv zu modernisieren. Grundsätzlich sollen dabei Eingriffe in Natur, Denkmalschutz und private Bebauung möglichst gering ausfallen. Die genauen Umfänge werden zum Planfeststellungsverfahren feststehen, offengelegt und erörtert. 

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In der Vorplanung wird eine sogenannte Vorzugsvariante erarbeitet. Hierfür werden verschiedene Ausbau-Varianten geprüft und miteinander verglichen. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, der verkehrliche Nutzen und Flächenbedarf. Nach dieser Bewertung wird eine vorläufige Vorzugsvariante ermittelt und weiter im Detail geplant.  Dazu gehört auch, die vorläufige Vorzugsvariante im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung mit den betroffenen Kommunen zu erörtern. Sie können ihre Perspektive im Rahmen der Parlamentarischen Befassung einbringen. Die Ergebnisse der Variantenplanung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Bundestag vorgelegt. Letztendlich entscheidet der Bundestag, inwiefern welche Ausbauvariante finanziert und umgesetzt wird.

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Der nächste wichtige Schritt im Projekt ist der Abschluss der Vorplanung mit der parlamentarischen Befassung, die voraussichtlich 2027/28 stattfinden wird. Bei Aus- und Neubauprojekten markiert dies immer das Ende der Vorplanung. Die Regelungen dafür sind in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) festgelegt, die die Deutsche Bahn mit dem Bund geschlossen hat. Erst wenn die Parlamentarische Befassung abgeschlossen ist und der Bund die Finanzierung zugesagt hat, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung beginnen (Leistungsphasen 3 und 4). Zum Abschluss steht mit dem obligatorischen Planfeststellungsbeschluss ein weiteres Genehmigungsverfahren an. Anschließend folgen die Ausschreibung und Vergabe sowie die Ausführungsplanung und Baudurchführung. 

Wann die neuen Ausbau-Tunnel in Betrieb genommen werden können, lässt sich daher derzeit noch nicht präzise vorhersagen. 

Eine Baugrunderkundung ist eine Untersuchung des Baugrundes am geplanten Bauort. Ziel ist es, möglichst genau zu erfassen, aus welchen Materialien der Untergrund besteht (z. B. Sand, Ton, Fels), wie tragfähig er ist und welche Eigenschaften er hat. Dafür entnehmen Fachleute Bodenproben und werten sie im Labor aus. Diese Informationen sind wichtige Eingangsgrößen für die Variantenplanung der Tunnelbauwerke und sind relevant, um zum Beispiel die Gründungen für Brückenbauwerke, Oberleitungsmaste oder Schallschutzwände zu planen. 

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Im nahen Umfeld von Eisenbahnstrecken können Erschütterungen durch vorbeifahrende Züge auftreten. Seit 2024 wurden entlang der Ausbaustrecke Schwingungsmessungen durchgeführt. Die gesammelten Daten ermöglichen eine bessere Einschätzung zur Ausbreitung von Schwingungen in der Umgebung während des laufenden Zugbetriebs. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Erarbeitung von erschütterungstechnischen Gutachten, die in die Variantenplanung eingehen und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens offengelegt und erörtert werden.

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Schutz für Mensch und Umwelt

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Begriffsbestimmungen  sind mindestens folgende Schutzgüter zu betrachten: 

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. 

Im Rahmen der Planungen der Strecke zwischen Hagen, Siegen und Hanau berücksichtigen wir die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf alle Schutzgüter und reduzieren sie auf ein Minimum. 

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Aktuell befinden wir uns noch in einer sehr frühen Planungsphase für den Ausbau der Strecke Hagen–Siegen–Hanau. Deshalb können wir mögliche Belastungen durch Schall zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret benennen. Klar ist jedoch: Bei den Bauarbeiten, insbesondere bei der Modernisierung der Tunnel, lässt sich Baulärm nicht vollständig vermeiden. Wie hoch die Belastungen während der Bauzeit und später im Betrieb tatsächlich sein werden, berechnen unabhängige Sachverständige in einem Schallgutachten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir Maßnahmen, um Anwohnende zu schützen, zum Beispiel mithilfe von Schallschutzwänden oder Schallschutzfenstern. Die genauere Untersuchung erfolgt im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und die Ergebnisse werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens offengelegt und erörtert. 

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Dialog und Information

Wir informieren die breite Öffentlichkeit seit 2024 über unseren Online-Auftritt und Bürgerdialoge vor Ort. Über zukünftige Termine werden wir rechtzeitig hier auf dieser Website und über die Presse informieren.

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Der intensive Austausch mit Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit ist uns sehr wichtig. Die Menschen in der Region sind Expert:innen für ihre Lebenswelt und können einen wertvollen Beitrag zur Planung leisten. Deshalb stehen wir seit 2023 in engem Austausch mit den Anrainer-Kommunen entlang der Strecke. Dieser enge Austausch soll auch weiterhin beibehalten werden. Außerdem erfolgt die Einbindung der Region auch im Rahmen der Parlamentarischen Befassung und des Planfeststellungsverfahrens.

Allgemeine Informationen zur Ruhr-Sieg-Strecke

Im Rahmen der Bürgerdialoge erreichen uns immer wieder auch allgemeine Anfragen zur Ruhr-Sieg-Strecke, die wir gerne beantworten, auch wenn sie nicht im direkten Bezug zum Ausbau der Tunnel stehen. Einige Beispiele finden Sie im Folgenden:

Nein. Die Baumaßnahme beschränkt sich auf die Modernisierung von zehn Tunneln mit einer Gesamtlänge von rund 4 km in mehreren Umbaubereichen von insgesamt rund 10 km.

Der Vertrag über die Tarifanerkennung (Nutzung von Nahverkehrstickets in den Intercity-Zügen) für den IC 34 (Dortmund-Siegerland-Express) wird zum Dezember 2026 beendet. Stattdessen soll der RE 34 ab Dezember 2026 im Stundentakt verkehren.