Schutz für Mensch und Umwelt
Der Ausbau der Schieneninfrastruktur ist ein wichtiger Treiber der Mobilitätswende. Jeder Kilometer, der in einem Zug statt in einem Auto zurückgelegt wird, ist ein Gewinn für das Klima. Der Ausbau der Eisenbahnstrecke Hagen-Siegen-Hanau leistet einen wichtigen Beitrag dazu, denn er ermöglicht es, mehr Güter auf der klimafreundlichen Schiene zu transportieren.
Wir haben die Natur im Blick
Mit Beginn der Planungen beachten wir eine Vielzahl an Vorgaben und Auflagen, um den Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Kommt es trotz gründlicher Planung zu einem nicht vermeidbaren Eingriff, gleichen wir beeinträchtigte Naturräume an anderer Stelle aus und schaffen dort neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dazu verpflichtet uns auch die in Deutschland geltenden Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Kompensation von Umwelteingriffen
Anhand von Wertungspunkten bestimmen wir für jeden Eingriff in die Natur einen Beeinträchtigungsfaktor. Zunächst schauen wir uns Ausmaß und Intensität an. Dann errechnen wir den Kompensationsbedarf und entwickeln geeignete Kompensationsmaßnahmen. Nutzen wir während der Baumaßnahmen z. B. eine Fläche wie eine Wiese zur Lagerung von Material, so legen wir nach Ende der Bauzeit die Wiese wieder neu an. Die Aufwertung von bestehenden Flächen zur Verbesserung der Lebensraumqualität und Artenvielfalt ist eine weitere Möglichkeit der Kompensation. Wir entfernen Asphalt, um Flächen wieder zu begrünen (Entsiegelung) oder bepflanzen eine Fläche, auf der vorher nur Rasen war (Extensivierung).
Schutzmaßnahmen für Tiere
Sind geschützte Tierarten durch das Vorhaben betroffen, schätzen wir mittels einer Artenschutzprüfung die Intensität und das Ausmaß des artenschutzrechtlichen Konflikts ein. Hierzu kartieren Artenexperten die Eingriffsflächen. Sobald wir wissen, wo die geschützten Tierarten sich aufhalten und wie groß die Population ist, leiten wir geeignete Artenschutzmaßnahmen ab. Dazu gehört z. B. die Schaffung eines alternativen Lebensraums oder die Umsiedlung der Tiere. Diese darf ausschließlich ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden. Zusätzlich führen wir entsprechende Artenkartierungen durch. Wir untersuchen z. B. die ausbaubedürftigen Tunnel auf Hohlräume, in denen sich Fledermäuse aufhalten könnten.
Schutz vor Schall
Der Schutz des Menschen vor Schall ist für uns ein großes Anliegen. Unser Ziel: nicht mehr, sondern weniger Lärm in Deutschland. Deshalb reduzieren wir den Schall des Schienenverkehrs durch unterschiedliche Schutzmaßnahmen.
Schallschutz für die Ausbaustrecke Hagen-Siegen-Hanau
Bei der Planung der Ausbaustrecke befinden wir uns in einer so frühen Planungsphase, dass wir die möglichen Schallbelastungen im Rahmen unserer Bauarbeiten noch nicht absehen können. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt von Sachverständigen in einem Schallgutachten berechnet. Im Nachgang identifizieren wir potenzielle Schutzmaßnahmen.
Der Schutz des Menschen ist gesetzlich geregelt
Maßgeblich für die Umsetzung des Schallschutzes ist während der Bauarbeiten die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Nach Inbetriebnahme gilt die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). Diese wird auch Verkehrslärmschutzverordnung genannt.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen.
Wie entsteht Schienenverkehrslärm?
Der Mensch nimmt Schallwellen als Geräusche wahr. Schallwellen sind in Schwingungen versetzte Luft, die sich von einem Ort zum anderen ausbreiten. Je stärker die Schallwellen, desto stärker nimmt der Mensch die Geräusche wahr und empfindet sie als Lärm.
Entstehung von Schallwellen
Beim Schienenverkehr entstehen diese Schallwellen auf unterschiedliche Weise. Sie können z. B. durch die Motoren oder die Antriebstechnik verursacht werden. Ab einer Geschwindigkeit von 40 km/h ist das Rollgeräusch pegelbestimmend. Rad und Schiene werden dabei durch Rauheiten in Schwingung versetzt und strahlen Schall ab. Ab ca. 250 km/h spielen auch aerodynamische Geräusche eine Rolle.
Formen des Schallschutzes
Bei der Planung von Eisenbahnstrecken wird die zu erwartende Schallimmission auf Basis der prognostizierten Zugzahlen in einem Schallschutzgutachten errechnet. Dabei achten wir zum einen auf Besonderheiten wie die Beschaffenheit des Geländes oder die Anordnung von Häusern. Zum anderen berücksichtigen wir die Zusammenstellung der Züge, also Zahl der Achsen bei Loks und Wagen, sowie deren Geschwindigkeit.
Um den Schall zu mindern, setzen wir im nächsten Schritt aktive und passive Schallschutzmaßnahmen um.
Aktive Maßnahmen
Aktive Maßnahmen mindern den Schall direkt am Ort der Quelle: also am Zug oder am Gleis. Unter aktive Maßnahmen fallen solche, die auf dem Ausbreitungsweg des Schalls wirken und an den Verkehrswegen eingesetzt werden. Am häufigsten kommen Schallschutzwände zum Einsatz. Diese sind hoch absorbierend. Zu den aktiven Maßnahmen gehören aber auch Schallschutzwälle, Spurkranzschmiereinrichtungen sowie Schienenstegdämpfer oder -abschirmungen.
Passive Maßnahmen
Reichen die aktiven Maßnahmen nicht aus oder sind diese nicht umsetzbar, greifen wir zu ergänzenden passiven Maßnahmen. Diese wirken schallmindernd an den betroffenen Gebäuden. Dazu gehören zum einen Schallschutzfenster, inklusive Lüftungseinrichtungen, die der Senkung der Schalleinwirkung dienen. Zum anderen mindert die Dämmung von Außenwänden und Dächern der betroffenen Häuser den Schall.
Welche konkreten Schallschutzmaßnahmen bei unserem Projekt zum Einsatz kommen, können wir – unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort – erst in einer späteren Projektphase entscheiden.
Schutz vor Erschütterung
Züge können neben dem hörbaren Schall auch spürbaren Schall in Form von Erschütterungen verursachen. Sie erzeugen beim Fahren mechanische Schwingungen, die über das Erdreich übertragen werden. Diese breiten sich mit der Entfernung abnehmend wellenförmig im Erdreich aus. Von dort können sie über das Fundament auf ein Gebäude übertragen werden. Dort können durch die Schwingungen Wände und Decken vibrieren. Werden hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von so genanntem „sekundärem Luftschall".
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) legt keine verbindlichen Regelungen zu Grenzwerten bei Erschütterungen fest. Daher greifen wir bei unseren Planungen auf technische Regeln und die aktuelle Rechtsprechung zurück.
Derzeit befinden wir uns in einer so frühen Planungsphase, dass wir noch nicht absehen können, ob es überhaupt zu Erschütterungen kommt. Daher werden im Zuge der weiterführenden Planungen Erschütterungsgutachten erstellt.