Dienstag, 27.01.2026
Vorarbeiten an der Strecke abgeschlossen
Im Rahmen der Vorplanung hat das Bahnprojekt ABS Hagen-Siegen-Hanau zahlreiche Voruntersuchungen entlang der Ruhr-Sieg-Strecke durchgeführt. Mit einer letzten Bohrung in Altena beendet die Deutsche Bahn die umfassenden Vorarbeiten. Die Auswertung der Ergebnisse steht nun im Vordergrund, um die Vorplanung abzuschließen.

Große Infrastrukturprojekte wie die Modernisierung der Tunnel auf der Ruhr-Sieg-Strecke werden in neun Leistungsphasen unterteilt. Das Bahnprojekt ABS Hagen-Siegen-Hanau befindet sich in Leistungsphase 2, der so genannten Vorplanung. Hauptziel der Vorplanung ist die Variantenuntersuchung. Außerdem werden notwendige Vorarbeiten gemäß §17 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes durchgeführt, die nun abgeschlossen wurden. Zu den Vorarbeiten zählten u. a.:
- Baugrunderkundungen der Tunnel und entlang der freien Strecke
- Immissionsmessungen (Schwingungs- und Ausbreitungsmessungen) des Bahnbetriebs
- Bauwerksdiagnostik an einzelnen Bauwerken
- Artenschutzkartierungen
Baugrunderkundung der Tunnel und entlang der Strecke
Auf die Grundlagenermittlung folgte eine erste Baugrunderkundung im Jahr 2021/22. Bei den untertägigen Bohrungen wurde der Zustand der historischen Tunnel untersucht. Eine weitere Baugrunderkundung fand 2025 entlang der Strecke statt. Dabei wurden zwischen Iserlohn und Plettenberg weitere Bohrungen durchgeführt, um die Beschaffenheit des Untergrunds zu ermitteln. Mit einer letzten Bohrung in Altena schließt die Deutsche Bahn die geotechnischen Untersuchungen der Vorplanung nun ab. Insgesamt wurden im Rahmen der geotechnischen Untersuchungen rund 2.500 Bohrmeter innerhalb der Tunnel und 3200 Bohrmeter entlang der Strecke ausgeführt. Außerdem wurden im Umfeld der Portale sowie der Strecke 60 Grundwassermessstellen errichtet. Die Ergebnisse fließen in die Vorplanung ein, die an das Eisenbahnbundesamt übergeben wird.
Schwingungsmessungen
Neben den geotechnischen Vorarbeiten wurden auch die Auswirkungen aus dem aktuellen Bahnbetrieb näher untersucht. Im Umfeld der Ausbautunnel wurden dafür 2024 Immissionsmessungen in Iserlohn, Nachrodt-Wiblingwerde, Altena, Werdohl und Plettenberg durchgeführt (Link zur: Start der Schwingungsmessungen). Die Ergebnisse der Schwingungsmessungen zeigen, dass infolge der geplanten baulichen Eingriffe die Anforderungen der Norm an schienenverkehrsinduzierten Erschütterungseinwirkungen eingehalten werden. Mit einer wesentlichen Erhöhung der Immissionswerte ist somit sowohl für die Erschütterungsimmissionen als auch für die Immissionen aus sekundärem Luftschall vorerst nicht zu rechnen. Dies bedeutet, dass die Anwohner:innen auch nach einem möglichen Ausbau der Tunnel keine negativen Auswirkungen in den Wohngebäuden zu erwarten haben. Die Ergebnisse der Immissionsmessungen werden in der folgenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung erneut vertiefend überprüft und zum Abschluss im Rahmen des formellen Planfeststellungsverfahrens erörtert.
Informationen über den weiteren Planungsprozess finden Sie auch hier.
Was folgt nach Abschluss der Vorplanung?
Das Team der Deutschen Bahn prüft in der Vorplanung sorgfältig, welche Ausbaumethode für jeden einzelnen Tunnel die geringsten Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt zur Folge hätte. Weitere Kriterien für die Auswahl der so genannten Vorzugsvariante sind u. a. der verkehrliche Nutzen, ob zusätzliche Flächen für den Ausbau benötigt werden, Fragen des Denkmalschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit. Am Ende der Leistungsphase 2 entscheidet der Bundestag, ob und wie das Ausbauvorhaben umgesetzt und finanziert wird. Diese Parlamentarische Befassung bildet bei Aus- und Neubauprojekten stets den Abschluss der Vorplanung und soll voraussichtlich 2027/28 stattfinden. Sie ist in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt, die die Deutsche Bahn mit dem Bund geschlossen hat.
Erst nach der abgeschlossenen Parlamentarischen Befassung und einer entsprechenden Finanzierungszusage des Bundes kann mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) begonnen werden. Zum Abschluss der Genehmigungsplanung erfolgt mit dem Planfeststellungsverfahren erneut eine öffentliche Beteiligung. Mehr über den weiteren Planungsprozess finden Sie hier.




